Verbandsvorsteher

Die Verbandsversammlung wählt einen hauptamtlichen Verbandsvorsteher für acht Jahre sowie einen ehrenamtlichen Stellvertreter. 

Der stellvertretende Verbandsvorsteher wird aus der Mitte der Verbandsversammlung oder aus den Dienstkräften des Zweckverbandes gewählt. 

 

Der Verbandsvorsteher leitet die Verwaltung, ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden und vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er bereitet gemeinsam mit dem Verbandsvorstand die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor, führt sie aus und übernimmt die laufenden Verwaltungsaufgaben sowie weitere übertragene Aufgaben.

 

FunktionName
VerbandsvorsteherSandro Jacobs
stellvertretender VerbandsvorsteherFabian Reihwald