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Wirtschaftspläne - Festsetzungen nach § 14 Abs. 1
Nr. 1 EigV
Bereich Trinkwasser - für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 01. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt.
Bereich Schmutzwasser - für das Wirtschaftsjahr 2026
Auf Grundlage des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 01. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 festgestellt.
Jahresabschlüsse - Feststellung nach § 33 EigV
2024