Havarienummer 03876 7998-88

 

Barrierefreiheit

 

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 01.01.2026

 

Der Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband (WTAZV) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.wtazv.de veröffentlichten Website des WTAZV. 

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

 

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der WTAZV ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website www.wtazv.de wird regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft.

  • Bei der Weiterentwicklung des Internetangebots sind wir bemüht, die Anforderungen gemäß dem internationalen Standard der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.2 (WCAG 2.2) einzuhalten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. 

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreihe Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

  • PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.

  • Die Reihenfolge der Überschrift kann teilweise nicht eingehalten werden, aufgrund des invaliden HTML-Syntax.

  • Nicht alle Label-Elemente, Formular-Elemente, Icons, Fotos, Abbildungen haben Beschriftungen.

 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion

 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Aktuell stehen uns keine speziellen technischen oder personellen Ressourcen zur umfassenden Prüfung unterstützender Technologien zur Verfügung.

 

Bewertungsmethoden

Der WTAZV hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten: 

  • Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband

    Quitzower Straße 48

    19348 Perleberg

  • Telefon: 03876 7998 - 0 

  • E-Mail:  

 

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. 

 

Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit 

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 

14467 Potsdam 

E-Mail:  

Telefon: 0331/866-504

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen