Standrohrmiete
Verleih von Standrohren zur vorübergehenden Wasserversorgung
Für Baustellen, Veranstaltungen oder andere zeitlich begrenzte Zwecke besteht die Möglichkeit, Wasser über ein Standrohr aus dem öffentlichen Trinkwassernetz des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband (WTAZV) zu entnehmen.
Die Ausgabe und Nutzung der Standrohre erfolgt ausschließlich nach vorheriger Beantragung und Genehmigung durch den WTAZV.
Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen.
Hinweis
Für Pool- und Teichbefüllungen werden grundsätzlich keine Standrohre ausgegeben, wenn ein Trinkwasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, über den die Füllung erfolgen kann. In diesen Fällen kann zur Ermittlung des Wasserverbrauches, welcher nicht in die zentrale Schmutzwasseranlage gelangt, ein gesonderter Absetz-Wasserzähler (Gartenwasserzähler) von einem Installateurunternehmen eingebaut werden und die Abnahme sowie Plombierung durch den WTAZV beauftragt werden. Einbaubedingungen und Kosten entnehmen Sie dem Auftrag zur Abnahme und Plombierung eines Wasserzählers.
Mietanfrage stellen; Kaution
Mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Mietbeginn ist das entsprechende Anfrageformular vollständig ausgefüllt an den WTAZV () zu übermitteln. Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung und die erforderliche Bankverbindung, um die Kaution in Höhe von 500,00 € unbar zu zahlen - Erst nach Eingang der Kaution kann ein Termin für die Abholung des Standrohres vereinbart werden.
Bei Fragen oder bei kurzfristigen Sonderfällen melden Sie sich bitte unter 03876 7998-0.
Mietvertrag und anfallende Kosten
Bei der Abholung des Standrohres wird zwischen Ihnen und dem WTAZV ein Mietvertrag geschlossen.
Für die Kostenermittlung wird die Wasserabnahme über einen geeichten Wasserzähler erfasst.
Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Preisblatt des WTAZV und belaufen sich ab dem 01. Januar 2026 auf:
| Netto | Brutto (zzgl. 7 % USt.) | ||
| Mietpreis Standrohr | (€/Kalendertag) | 3,60 | 3,85 |
| Mengenpreis Wasser | (€/m³) | 1,83 | 1,96 |
| Aufwandspauschale | (€/je Ausleihe) | 50,00 | 53,50 |
Allgemeine Bedingungen für Miete und Verwendung von Standrohr-Wasserzählern des WTAZV
Wichtige Hinweise bei Nutzung eines Standrohres
Aus dem Versorgungsnetz des WTAZV darf Trinkwasser ausschließlich über Standrohre mit Wasserzählern des WTAZV entnommen werden.
Das Standrohr muss hygienisch und fachgerecht betrieben werden (Spülen, sauberer Anschluss, Schutz vor Rückfluss, Befüllung nur über freien Einlauf), wobei der Mieter für die Einhaltung aller Hygiene- und Bedienvorschriften verantwortlich ist.
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden, (verkehrsrechtliche) Sicherheit, ordnungsgemäßen Umgang und Verlust des Standrohres und muss entstandene Kosten oder Ersatz bei Fehlgebrauch oder Abhandenkommen übernehmen.
Alle weiteren Hinweise für die Nutzung und den Betrieb eines Standrohres finden Sie in der folgenden Übersicht:
Allgemeine Bedingungen für Miete und Verwendung von Standrohr-Wasserzählern des WTAZV
